Im Sinne der eigenen rechtlichen Absicherung sollten hier nur Gutachten von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Berücksichtigung finden.
Die gewonnene Zeit kann der Brandschutzbeauftragte für die Verbesserung des Brandschutzes gemäß eigener Priorisierung verwenden oder man sieht es einfach als Einsparpotenzial. Der einmalige Aufwand für die Erstellung des Gutachtens ist relativ gering im Vergleich zu den möglichen Einsparungen bzw den Zugewinn an Rechtssicherheit.
Für die Erstellung eines Kontrollplans oder bei Hilfestellungen für den Kontrollplan kontaktieren Sie uns einfach: