KLIMAANLAGEN – WARTUNG, BETRIEB, GESUNDHEITSGEFAHREN!
Nicht nur im Bürobereich setzt sich der Einsatz von Klimaanlagen zunehmend durch. Dadurch entstehen aber wieder andere Belastungen und Probleme.
Hitzeferien bzw Hitzefrei
Immer wieder geistern Meinungen herum, dass bei Temperaturen über 30 °C die ArbeitnehmerInnen frei bekommen. Gesetzlich gibt es diesbezüglich keine Regelungen, auch nicht im Hinblick auf die Bereitstellung von Getränken oä. Sollte es bei Ihnen solche Regelungen geben, sind dies freiwillige Sozialleistungen.
Wahl der richtigen Temperatur
Unermüdlich versuchen Arbeitsmediziner/innen die ArbeitnehmerInnen davon zu überzeugen, dass die Temperatur auf max 3-5 °C unterhalb der Außentemperatur eingestellt werden soll. Verkühlungen, kalter Schweiß, Belastungen des Kreislaufes, etc drohen.
Sollte dies aufgrund der Raumgeometrie, der Raumgröße, etc nicht möglich sein, können Leitbleche oder organisatorische Regelungen helfen. Schalten Sie die Anlage in den Pausen auf volle Leistung und während der Arbeitszeit ganz aus oder zumindest zurück. Lüften Sie am Morgen ausgiebig und halten Sie während des Tages die Fenster geschlossen, am besten auch die Rollos.
Grundsätzlich können Sie wärmere Temperaturen akzeptieren, viel Trinken (Wasser, ungesüßte Fruchtsäfte, etc) und leichter Kost (Salate, Obst, etc) sind die bessere Lösung. Dies gilt ins
Wartung und Überprüfung
Klimaanlagen sind, abhängig von der Größe (über 1.5 kg Kühlmittelmenge) jährlich wiederkehrend auf deren Funktionstüchtigkeit und mögliche Undichtheit zu überprüfen. Sollten diese Überprüfungen in Ihrem Betrieb durchgeführt werden, ist ein klagloser Betrieb zu erwarten. Dokumentiert wird dies in einem entsprechenden Prüfbuch.
Passiert die regelmäßige Wartung und Überprüfung nicht, kann es folglich Probleme mit Hygiene, Kühlleistung, Zugerscheinungen, oä geben.
Änderungen der Arbeitszeit
Sollten Sie Gleitzeit haben, nützen Sie die Möglichkeit – gehen Sie früher ins Büro und dadurch bereits am Nachmittag nach Hause. Vielleicht können Sie auch einige Tätigkeiten von zu Hause aus machen – da haben Sie die Möglichkeit, dies erst am Abend zu erledigen.
Bei einigen Betrieben gibt es „Sommer- bzw Hitzeregelungen“ – geänderte Gleitzeiten, Heimarbeit, oä werden von der Geschäftsleitung für solche Tage ermöglicht. Vielleicht versuchen Sie diesbezügliche Regelungen in Ihrem Betrieb einzuführen.