Konsulententätigkeiten
Viele Firmen haben oft mehrere Projekte zur selben Zeit abzuwickeln, die Sie aber nicht alle zu gleich betreuen können.
Wir unterstützen Firmen als Konsulent bei:
- Gewerbeverfahren
- Änderungsanzeigen/Verfahren der Betriebsanlage
- Fragen und Themen zum ArbeitnehmerInnschutzgesetz
- Schulungs- und Unterweisungsverpflichtungen
Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist.
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