Sicherheitsfachkraft
Die zentrale Aufgabe der Sicherheitsfachkraft ist es, dem Unternehmer/innen (Arbeitgeber/innen) auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung beratend zu unterstützen.
Die Sicherheitsfachkraft ist Berater des Arbeitgebers und unterstützt diesen bei der Erfüllung seiner Aufgaben im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
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Dabei steht die Gefahrenermittlung der Arbeitsplätze, sprich „Evaluierung“, im zentralen Mittelpunkt der Tätigkeit.
Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung werden schriftlich im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gemäß Dokumentationsverordnung (DOK-VO) festgehalten.
Als Sicherheitsbeauftragter kann ich nun mit meinem Wissen und meiner Erfahrungen auf mittlerweile 14 jährige Tätigkeiten zurückgreifen.
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