Viele Firmen haben oft mehrere Projekte zur selben Zeit abzuwickeln, die Sie aber nicht alle zu gleich betreuen können.

Wir unterstützen Firmen als Konsulent bei:

  • Gewerbeverfahren
  • Änderungsanzeigen/Verfahren der Betriebsanlage
  • Fragen und Themen zum ArbeitnehmerInnschutzgesetz
  • Schulungs- und Unterweisungsverpflichtungen

Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist.