Verlängerung des Brandschutzpasses
gemäß TRVB O 117

Der Brandschutzpass ist gemäß TRVB O 117 nur fünf Jahre gültig. Jedoch kann durch eine Fortbildungsveranstaltung der Brandschutzpass verlängert werden.

Damit der Brandschutzpass nicht seine Gültigkeit verliert, muss spätestens im 5. Jahr eine Fortbildungsveranstaltung (auch Technik- oder Nutzungsseminar) besucht werden.

Welche Fortbildung ist die Richtige? 

  • Die Veranstaltung sollte von einem Ausbildungsleiter der anerkannten Ausbildungsinstitution zumindest eröffnet und beendet werden. Eine Anwesenheit des Ausbildungsleiters während der ganzen Veranstaltung ist nicht erforderlich.
  • WICHTIG: zur Veranstaltung ist der Brandschutzpass mitzunehmen.
  • Am Ende der Veranstaltung muss der Veranstalter in den Brandschutzpass eintragen und stempeln.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!