Die Auswahl eines geeigneten Verfahrens orientiert sich an der konkreten Fragestellung, die in Ihrem Unternehmen untersucht werden soll. Sie sollte optimalerweise von Fachkräften, z.B. von Arbeits- und Organisationspsychologen getroffen bzw idealerweise mit Ihnen (gegebenenfalls unter Einbeziehung von Arbeitsmedizinern, SFK, Betriebsrat, SVP, Arbeitsschutzausschuss) beraten werden.
Anforderungen an geeignete Verfahren werden auch seitens der österreichischen Arbeitsinspektion imLeitfaden „Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen im Rahmen der Kontroll- und Beratungstätigkeit“ ab Seite 15 in Kapitel 6 beschrieben („Kriterien für die Arbeitsinspektor/innen zu Eignung und Einsatz von Messverfahren im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung“).
Die per August 2013 adaptierte Fassung des Leitfadens finden Sie hier: