ÖNORM B 1300 Objektsicherheitsprüfungen

Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.

Die Liegenschafts- bzw. Eigentümergemeinschaften sind daher mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen und den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude
ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern.

Angesichts der unterschiedlichen Nutzungsformen wie Eigen- oder Fremdnutzung und der differenzierten Überlassung in Miete, genossenschaftlicher Nutzung oder Wohnungseigentum sowie der Verschiedenartigkeit hinsichtlich Bestandsalter, Erhaltungszustand, dem Vorhanden- oder Nichtvorhandensein von sicherheitstechnischen Einrichtungen u. a. oblag es in der Vergangenheit vorrangig dem individuellen Verantwortungsbewusstsein der Objekteigentümer- oder Objektvermieter bzw. deren Erfüllungsgehilfen, für die Objektsicherheit Sorge zu tragen.

Ziel der ÖNORM ist es, Eigentümern, Eigentümergemeinschaften, Vermietern, Verwaltern oder deren Beauftragten eine Orientierungshilfe in Form von standardisierten Verfahrensregeln zur Verfügung zu stellen, um die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen für wiederkehrende Sichtkontrollen als präventives Objektsicherheitsinstrument treffen zu können.

Weiters sollen Verantwortliche auf Art und Umfang der sich aus einem Wohngebäude erwachsenden Gefahrenquellen aufmerksam gemacht und für die aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, ÖNORMEN u. dgl. sich ergebenden Kontrollpflichten und zerstörungsfreien Sichtprüfungen sensibilisiert werden.

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