Optimierung der Intervalle für die Eigenkontrolle im Brandschutz

Die Eigenkontrollen für den vorbeugenden Brandschutz binden sehr viele zeitliche Ressourcen des Brandschutzbeauftragten.

Die entsprechenden Intervalle resultieren aus den Festlegungen der TRVB-Richtlinien. Da diese Richtlinien sehr allgemein für viele mögliche Anwendungsfälle konzipiert sind, sollte man bei der Erstellung des Eigenkontrollplans die Besonderheiten einzelner Gebäude sowie deren Nutzung ergänzend zugrunde legen.

Anhand einer konkreten objektbezogenen Risikoanalyse können diese Intervalle für ein einzelnes Objekt konkretisiert und in der Regel minimiert werden.

Im Sinne der eigenen rechtlichen Absicherung sollten hier nur Gutachten von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Berücksichtigung finden.

Die gewonnene Zeit kann der Brandschutzbeauftragte für die Verbesserung des Brandschutzes gemäß eigener Priorisierung verwenden oder man sieht es einfach als Einsparpotenzial. Der einmalige Aufwand für die Erstellung des Gutachtens ist relativ gering im Vergleich zu den möglichen Einsparungen bzw den Zugewinn an Rechtssicherheit.

Für die Erstellung eines Kontrollplans oder bei Hilfestellungen für den Kontrollplan kontaktieren Sie uns einfach:

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