Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der ArbeitnehmerInnen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muß während der Arbeitszeit und nachweislich erfolgen.

Wir führen alle Unterweisungen und Schulungen von ArbeitnehmerInnen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz §14 durch.
Unterweisungen im speziellen für NEUE MitarbeiterInnen die ins Unternehmen eintreten sind dabei VOR ARBEITSBEGINN durchfzuführen.

Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist.