Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird.

Unter Technik versteht man Verfahren und Fähigkeiten zur praktischen Anwendung und zur Produktion industrieller, handwerklicher Erzeugnisse.

Das Zusammenspiel von Sicherheit und Technik ergibt bestmögliche Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen.

Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist.