Sicherheitsfachkraft

Dabei steht die Gefahrenermittlung der Arbeitsplätze, sprich „Evaluierung“, im zentralen Mittelpunkt der Tätigkeit.
Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung werden schriftlich im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gemäß Dokumentationsverordnung (DOK-VO) festgehalten.

Als Sicherheitsbeauftragter kann ich nun mit meinem Wissen und meiner Erfahrungen auf mittlerweile 14 jährige Tätigkeiten zurückgreifen.

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